Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen, EU-Richtlinien konform
I. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma „Lisa Zvab Photography (ZVABFoto)“.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Regelung der Inhalte des Auftrages. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich diese AGB des Fotografen gelten. Andere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
„Fotografien“ im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
II. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Kunden und Lisa Zvab Photography (ZVABFoto) über die Nutzung unserer Fotografie-Dienstleistungen oder den Kauf von Fotografie-Produkten über diese Website abgeschlossen werden.
III. Vertragspartner
Vertragspartner für alle Geschäftsbeziehungen ist die Fotografie-Website, vertreten durch
Lisa Zvab Photography (ZVABFoto), Eythstraße 19, 74074 Heilbronn
IV. Nutzungsrecht / Urheberrecht
4.1 Nutzungsrechte durch den Fotografen
Das alleinige Urheberrecht liegt beim Fotografen.
Der Kunde erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die gefertigten Aufnahmen in unveränderter oder veränderter Form durch den Fotografen oder durch Dritte, die mit Einverständnis des Fotografen handeln, ohne jede Beschränkung des sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Verwendungsbereiches und für alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt und öffentlich weitergegeben werden
dürfen.
Diese Einwilligung umfasst auch die Digitalisierung und elektronische Bearbeitung, die Retusche sowie die Verwendung der Aufnahmen für Montagen. Im Falle von Veröffentlichungen stellt der Kunde keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag, Provider, Webmaster). Der Fotograf ist alleiniger Urheber. Es liegt im Ermessen des Fotografen, ob und wie die entstandenen Fotos bearbeitet und in welcher Bearbeitung die Fotoaufnahmen dem Kunden ausgehändigt werden (siehe auch gültige AGB)
4.2. Nutzungsrechte durch den Kunden
Der Kunde ist berechtigt, die ausgewählten Fotoaufnahmen für den privaten Gebrauch in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Ausdrucke aufzubewahren und zu nutzen (z.B. auf privaten Webseiten, Social Media, Ausdrucke). Eine Veränderung der Aufnahme durch den Kunden oder durch Dritte, die im Auftrag des Kunden handeln, ist nicht gestattet.
Sollte das Model die Fotos im Internet veröffentlichen, so muss das Model deutlich machen, dass der Fotograf der Urheber der Bilder ist. z.B. Fotograf: www.zvabfoto.de – Für eine gewerbliche Nutzung benötigt das Model vom Fotografen ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht.
V. Auftragsvereinbarung/Terminvereinbarung
Durch eine Bestätigung des Kunden (mündlich oder schriftlich, z. B. per E-Mail, WhatsApp, Messenger, SMS, etc.) kommt ein verbindlicher Auftrag zustande, spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB. Änderungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.
Annahme: Mit Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages verpflichtest du dich, einer Anzahlung in Höhe von 40% des Honorars. Diese ist innerhalb von 7 Tagen zu tätigen. Des Weiteren erhältst du nach Eingang der Anzahlung eine Buchungsbestätigung von mir, in Textform per E-Mail. Ohne fristgerechte Anzahlung besteht kein Anspruch auf die Reservierung des Termins. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses besteht nur nach Maßgabe des § 2 (Stornierungen) dieses Vertrags.
Die restlichen 60% des Honorars werden im Nachgang des Fotoshootings fällig und in Rechnung gestellt. Bis zur vollständigen Zahlung des Honorars mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht an den Fotodateien Gebrauch. Eine Übermittlung der Fotodateien erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Honorars.
VI. Bilderbearbeitung, Gestaltung & Retusche
Dem Fotografen ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Den Aufwand der Retusche bestimmt der Fotograf selbst.
Der Auftraggeber kennt den Bearbeitungsstil des Fotografen und ist damit einverstanden, dass seine Fotografien in einem ähnlichem Stil bearbeitet werden.
Der Fotograf stellt spezielle Halfter und Halsbänder zur Verfügung, um die Tiere während des Shootings zu sichern. Dieses Equipment kann später nachträglich im Bildbearbeitungsprogramm entfernt werden. Sollten andere Befestigungsarten genutzt werden ist die Fotografin nicht verpflichtet diese ebenfalls zu retuschieren. Der Fotograf übernimmt keine Haftung bei der Nutzung ihrer Halfter/Halsbänder.
Retuschearbeiten, die über die übliche Bearbeitungszeit der Fotografin reichen, oder einen besonders hohen Aufwand benötigen, können mit einer zusätzlichen Gebühr berechnet werden. Diese richtet sich nach Zeit und Aufwand.
VII. Honorare, Preise, Fälligkeit
Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe zzgl. eventueller weiterer Kosten. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Kunde, die vereinbarte Anzahlung von 40% des Honorars bei Terminbuchung in bar oder per Überweisung zu begleichen. Weitere Kosten (Reisekosten, weitere Stunden, sonstige Ausgaben, etc.) sowie weitere Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind vom Kunden zu tragen und werden gesondert berechnet. Das Fotoshooting findet nur statt, sofern die Anzahlung stattgefunden hat. Die restlichen 60% des Honorars werden im Nachgang des Fotoshootings fällig und in Rechnung gestellt.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotoalbum, etc.) beim Fotografen.
Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, wird ein Honorar für jede angefangene Verlängerungsstunde lt. aktueller Preisliste berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars zum Stundensatz der derzeit gültigen Preisliste für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Der Fotograf kann vom Auftrag zurücktreten oder evtl. Leistungen aussetzen, sofern erkennbar ist, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Der Fotograf ist berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber geltend zu machen (bei noch nicht abgeschlossener Zahlung), wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb des Fälligkeitstermins nachkommt.
VIII. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der
Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
IX. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
X. Tierfotografie
Der Auftraggeber bestätigt, dass von keinem am Shooting teilnehmenden Tier Gefahr auszugehen ist.
Jedes Tier verfügt über eine gültige Haftpflichtversicherung.
Der Auftraggeber behält immer das letzte Wort. Alle durchgeführten Kompositionen des Tieres vor, während und nach dem Shooting verantwortet der Auftraggeber selbst. Dies gilt ebenfalls für den Einsatz von speziellen Shootinghalftern und -leinen. Das Tragen eines Schutzhelms etc.
XI. Vertragsstrafe, Schadenersatz
Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Lisa Zvab erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.
Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
XII. Schlussbestimmungen
12.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen Lisa Zvab Photography (ZVABFoto)
Stand 2022
XIII. Sonstiges
Für diese Vereinbarung und Freigabeerklärung gilt das deutsche Recht. Mündliche Nebenvereinbarungen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Es gelten, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, die derzeitig gültigen AGB ́s.
Beide Vertragspartner bekommen einen unterschriebenen Vertrag.
XIV. Salvatorische Klausel
Verliert einer der Punkte dieses Vertrages, verliert der Vertrag als Ganzes nicht die Gültigkeit.